Lohnportage im Bauwesen

Die Lohnportage kann in vielen Branchen angewendet werden, einschließlich dem Bau- und öffentlichen Bereich (BTP) in Frankreich.

Im BTP-Bereich ist die Lohnportage eine Option für Fachleute wie Ingenieure, Architekten, Projektmanager, spezialisierte Techniker oder Energieeffizienzberater, die unabhängig arbeiten möchten und gleichzeitig die Vorteile des Arbeitnehmerstatus genießen möchten. Hier sind einige Vorteile der Lohnportage in diesem Bereich:

  1. Sozial- und Arbeitsschutz: Als Arbeitnehmer des Portage-Unternehmens profitiert der Selbstständige von einem umfassenden sozialen Schutz, einschließlich Arbeitslosenversicherung, Zusatzrente, Vorsorge, bezahltem Urlaub usw.
  2. Vereinfachte Verwaltung: Das Portage-Unternehmen kümmert sich um alle administrativen Aufgaben, wie Rechnungsstellung, Sozialabgaben und Steuererklärungen, so dass sich der Fachmann auf seine Tätigkeit konzentrieren kann.
  3. Zugang zu verschiedenen Projekten: Portage-Selbstständige haben Zugang zu einem erweiterten Netzwerk von Kunden und Projekten, was ihnen ermöglicht, ihre Fähigkeiten zu diversifizieren und ihr Projektportfolio zu erweitern.
  4. Flexibilität: Die Lohnportage bietet eine große Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit, Wahl der Projekte und Tarifverhandlungen, was dem Fachmann ermöglicht, seine Tätigkeit entsprechend seinen Bedürfnissen und Wünschen anzupassen.
  5. Fortbildung: Portage-Selbstständige haben die Möglichkeit, kontinuierliche berufliche Fortbildung zu absolvieren und spezifische Schulungen für ihre Arbeit zu absolvieren, um ihre Fähigkeiten zu verbessern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Lohnportage im BTP-Bereich in Frankreich bestimmten Bedingungen und Vorschriften unterliegt. Zum Beispiel müssen Portage-Unternehmen bei der DIRECCTE (Regionaldirektion für Unternehmen, Wettbewerb, Verbraucherschutz, Arbeit und Beschäftigung) registriert sein und eine Reihe von Regeln einhalten, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Finanzgarantie oder zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Deux consultants en train de travailler

Warum ist die Begleitung wichtig?

Die Firma Régie Portage legt großen Wert auf die Begleitung unabhängiger Arbeitnehmer im BTP-Bereich:

Bei Régie Portage ist unser Leitmotiv, dass ein BTP-Berater durch eine individuelle Begleitung leichter eine Mission findet. Und nicht nur irgendeine Mission: Eine Mission, die seinen Erwartungen entspricht, in seiner Nähe liegt und seinen Fähigkeiten entspricht.

Dank unserer Berater kann der unabhängige Arbeitnehmer im Hoch- und Tiefbau besser mit den Herausforderungen einer Mission umgehen (Überlastung, zwischenmenschliche Schwierigkeiten usw.).

Wenn möglich, versuchen wir auch, die Chancen unserer Arbeitnehmer zu erhöhen, einen Kredit zu erhalten oder eine Wohnung zu mieten, indem wir das Gehalt glätten oder ein Eigenkapital aufbauen.

Schließlich begleiten wir unsere Arbeitnehmer, damit sie von einer Vielzahl von Vorteilen profitieren können: Die Befreiung von bestimmten beruflichen Kosten, den Erhalt des Gehalts während des Urlaubs / RTT, den Zugang zu TR, PEE, PERCO, Tickets CESU und Kadeos.

Welches Gehalt kann man bei Lohnportage erwarten?

Ein Porté verdient etwa 50% des Nettoumsatzes. Um dies mit dem Gehalt eines Angestellten einer BTP-Beratungsfirma zu vergleichen, ist das so erhaltene Gehalt nicht vollständig vergleichbar. Tatsächlich müssen auch der Lohnausgleich während des Urlaubs oder der RTT-Tage sowie die für eine potenzielle konventionelle Kündigung vorgesehenen Beträge (auch als finanzielle Rückstellung im §21 des Tarifvertrags für Lohnportage bezeichnet) abgezogen werden.

Um einen besseren Vergleich mit dem „Beratung“ zu ermöglichen, sollte man besser 40% nehmen. Wenn Sie als Zeitarbeiter den Fakturbetrag nicht kennen, müssen Sie Ihr Bruttogehalt mit 2,30 bis 2,50 multiplizieren und die Restaurantgutscheine und die Abonnementkosten für den öffentlichen Verkehr hinzufügen.

Gehaltsbeispiel: Vor 2 Jahren war Paul Zeitarbeiter und verdiente etwa 2200€ netto. Durch Ausdauer schaffte er es schließlich, eine Ausbildung zum Baustellenleiter zu absolvieren. Nach 2 Jahren Erfahrung als Projektmanager erhielt er so viele Benachrichtigungen auf Linkedin, dass er schließlich beschloss, seine Dienste als unabhängiger Mitarbeiter bei Lohnportage anzubieten. Seitdem arbeitet er für mehrere Beratungsunternehmen gleichzeitig, darunter auch sein früherer Arbeitgeber.

Er berechnet im Durchschnitt 450€ pro Tag in der Lohnportage. Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 19 Tagen im Monat beträgt die Rechnung 8.550€ HT. Ohne Vorteile oder Kosten kann er bis zu 4.360€ netto verdienen (nach Abzug von 800€ Kosten und 3.340€ Sozialabgaben), was etwa 51% des Nettoumsatzes entspricht.

Wenn er einen PC für 1800€ TTC (der als berufliche Kosten erstattet wird) oder 1500€ HT kauft, beträgt der Restbetrag 13.700€, was einem Nettogehalt von 7.000€ entspricht. Letztendlich hat Daniel 7000+1800 = 8800€ verdient, also 58% seines Nettoumsatzes.

Sind Sie für die Lohnportage im BTP-Bereich geeignet?

Um die Lohnportage in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens über ein Bac+2 und 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Régie Portage ist der unverzichtbare Partner für den Bauingenieur, der die Lohnportage im BTP-Bereich in Anspruch nimmt, gegründet von einem ehemaligen Bauingenieur bei Ingérop.

Ob für Kunstbauten (Brücken, Tunnel), Straßen oder städtische Entwicklungen, die Lohnportage ist für die Studien und Überwachung der meisten Bauwerke im Bauwesen möglich. Der gesamte Bau- und Konstruktionsbereich (Wohnungen, Ausstattungen) sind im Rahmen der Lohnportage möglich.

Es geht nicht nur um Studien, da alle Arten von Expertisen auch in der Lohnportage durchgeführt werden können: Akustik, Thermik, Umwelt usw.

Die Betriebshaftpflicht- und die zehnjährige Haftpflichtversicherung sind nicht immer erforderlich, da die Lohnportage die Möglichkeit bietet, Ihre Dienstleistungen als Regie anzubieten (nur Zeitarbeit und Lohnportage). Für weitere Informationen laden wir Sie ein, uns erneut zu kontaktieren.

Die zehnjährige Haftpflichtversicherung beim Lohnportage

Ob Sie als Bauingenieur ein Unternehmen gründen oder als unabhängiger BTP-Planer in einer Gesellschaft tätig sind, müssen Sie eine RCDC-Versicherung (Responsabilité Civile Garantie Décennale) abschließen. So können Sie für etwa 10% (+/- 5% je nach Erfahrung oder Spezialität) Ihres Umsatzes eine gesetzliche Verpflichtung zur zehnjährigen Gewährleistung übernehmen. Sie sind insbesondere betroffen, wenn Sie Mandant oder Mitinhaber des Bau- oder Planungsvertrags sind (Artikel 1792 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs). Wir werden sehen, dass auch Unterauftragnehmer betroffen sind.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Lohnportage, Zeitarbeit oder Beratungsunternehmen haben keine Ergebnisverpflichtung.

Die Verpflichtung zur zehnjährigen Gewährleistung beim Lohnportage

Unterauftragnehmer

Offiziell haben Unterauftragnehmer keine Verpflichtung, eine zehnjährige RCDC-Versicherung abzuschließen.

Die Versicherungen der Titularunternehmen können jedoch die Ergebnisverpflichtung des Unterauftragnehmers zurückverfolgen. Der Unterauftragnehmer muss daher auch über eine gute zehnjährige RCDC-Versicherung verfügen, um im Falle eines größeren Schadens überleben zu können.

Die Verringerung der Selbstbeteiligung bei zehnjähriger Gewährleistung

Im Falle eines Schadens werden die Verantwortlichkeiten auf mehreren Ebenen verteilt.

Beispiel: Ein Schaden von 1 Million Euro wird zuerst auf die zehnjährige Gewährleistung von 5 Titelunternehmen zu je 200.000 Euro aufgeteilt. Diese erste Aufteilung wird wiederum auf 4 Unternehmen (einschließlich 3 Unterauftragnehmer) zu je 50.000 Euro aufgeteilt. Nach Anwendung von Selbstbeteiligungen von je 30.000 Euro haben die Versicherungen nur noch 20.000 Euro pro Unternehmen bezahlt.

Die Verdünnung der Selbstbehalte bei der zehnjährigen Haftung

Im Falle eines Schadens werden die Verantwortlichkeiten auf mehrere Ebenen verteilt.

Beispiel: Ein Schadensfall in Höhe von 1 Mio. € wird zunächst auf die zehnjährige Haftung von 5 Hauptunternehmen aufgeteilt, jeweils 200.000 €. Diese erste Aufteilung wird erneut auf 4 Unternehmen (davon 3 Unterauftragnehmer) zu je 50.000 € aufgeteilt. Nach Anwendung der jeweiligen Selbstbehalte von je 30.000 € zahlen die Versicherungen nur noch 20.000 € pro Unternehmen.

Bei Unternehmensgründungen

Um Ihren ersten Vertrag zu bekommen, benötigen Sie eine zehnjährige Haftpflichtversicherung (RCDC). Die Kosten belaufen sich auf etwa 10% des Umsatzes mit einem Mindestbeitrag von etwa 2.500 €.

Die exorbitanten Kosten dieser Versicherung und die Einfachheit des Lohnportage stellen das Interesse an der Gründung eines Unternehmens in Frage, wenn man ein Bauingenieur oder unabhängiger Projektleiter oder Freelancer ist.

Da die Kosten der Lohnportage durch die Ausgaben für die zehnjährige Haftpflichtversicherung vollständig ausgeglichen werden, ist die Unternehmensgründung im Lohnportage wirtschaftlicher, da die Kosten der Lohnportage die Versicherung, Buchhaltung, Steuern wie die CVAE oder CFE, Verträge, Haftpflichtversicherung usw. umfassen.

 

Die Dekadenversicherung ist nicht immer erforderlich

Das Lohnportage im BTP-Bereich

Seit kurzem ist das Lohnportage in den Ingenieurbüros und Unternehmen im BTP-Bereich auf dem Vormarsch. Régie Portage ist ein Unternehmen, das sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und alle Ihre Erwartungen erfüllen wird. Je nach Ihrer Tätigkeit und Kundenanfrage wird Ihnen Ihr Lohnportage-Unternehmen einen Vertrag als Regie oder Pauschale anbieten. Nur der Regie-Modus vermeidet den Einsatz einer RCDC-Versicherung.

Ein zusätzlicher Vorteil: Lohnportage begrenzt die Verwaltung auf das Wesentliche und bietet den Status eines Angestellten.

Leiharbeit und Beratungsunternehmen

Diese Unternehmen bieten keinen Subunternehmervertrag, sondern einen Dienstleistungsvertrag an. Sie haben daher keine Ergebnisverpflichtung und eine Rückgriff auf die RCDC-Dekadenversicherung ist nicht möglich.

Bestimmte Arten von Werken

Artikel L243-1-1 des Versicherungsgesetzbuchs schließt eine Reihe von Werken von der zehnjährigen Garantie aus, insbesondere:

Maritime, See- und Flusswerke, Straßen-, Hafen-, Flughafen-, Hubschrauberlandeplatz- und Schieneninfrastrukturwerke, Anlagen zur Behandlung von städtischen Abfällen, Industrieabfällen und Abwässern sowie Elemente der Ausstattung eines solchen Werks.

Straßen, Gehwege, Parkhäuser, verschiedene Netzwerke, Rohrleitungen, Linien oder Kabel und ihre Träger, Energieerzeugungs-, Speicher- und -verteilungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Schüttgütern, Flüssigkeiten und Feststoffen, Telekommunikationsanlagen, unbedeckte Sporteinrichtungen.